An und auf welchen Seen kann ich angeln? Welche Seen sind DAFV-Gewässer?
Geangelt werden darf am Senftenberger See vom gewachsenen Ufer aus (Sperrbereiche beachten!), am Geierswalder See, am und auf dem Dreiweiberner See, am Badeteich Groß Düben (Waldsee), am Ufer und vom Boot auf dem Bärwalder See, am Gräbendorfer See vom Ufer und vom Boot sowie an und auf der Talsperre Spremberg. Hier ist im Winter sogar das Eisangeln gestattet. Außerdem kann am Angelteich Maxemilian in Klitten und an den Müllerteichen am Schloss Uhyst geangelt werden.
DAFV-Gewässer sind der Dreiweiberner See, der Bärwalder See, der Waldsee Groß Düben, der Gräbendorfer See und die Talsperre Spremberg.
Bitte halten Sie sich an die vorgeschriebenen Bereiche, in denen geangelt werden darf.