Welche Verordnungen zur Corona-Eindämmung gelten im Lausitzer Seenland?
Im Lausitzer Seenland gelten die Verordnungen der Länder Brandenburg und Sachsen zum Corona-Virus.
- Brandenburgische SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung (PDF, Fassung gültig ab 01. Oktober 2022 bis 07. März 2023)
- Sächsische Corona-Schutz-Verordnung (PDF, Fassung gültig ab 01. Oktober bis 07. April 2023)
- Coronavirus-Einreiseverordnung (CoronaEinreiseV) (Fassung gültig ab 01. Juni 2022, gültig für Brandenburg und Sachsen)
- Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Stand: 01. Oktober 2022)
Der Tourismus-Wegweiser des Kompetenzzentrums Tourismus des Bundes soll Urlaubern eine Orientierungshilfe bei der Reiseplanung bieten. Reisende erhalten auf einen Blick den aktuellen Stand der Corona-Regelungen in allen Bundesländern.
https://tourismus-wegweiser.de
Informationen und Verfügungen der Landkreise im Lausitzer Seenland finden Sie unter folgenden Links: