Welche Verordnungen zur Corona-Eindämmung gelten im Lausitzer Seenland?
Im Lausitzer Seenland gelten die Verordnungen der Länder Brandenburg und Sachsen zum Corona-Virus.
- Verordnung über den Umgang mit dem SARS-CoV-2-Virus und COVID-19 in Brandenburg (Stand: 22.01.2021, Fassung gültig ab 23. Januar 2021, Vorschrift tritt außer Kraft mit Ablauf des 14. Februar 2021)
- Sächsische Corona-Schutz-Verordnung (Stand: 11.01.2021, Fassung gültig ab 11. Januar 2021, Vorschrift tritt außer Kraft mit Ablauf des 7. Februar 2021)
Der Tourismus-Wegweiser des Kompetenzzentrums Tourismus des Bundes soll Urlaubern eine Orientierungshilfe bei der Reiseplanung bieten. Reisende erhalten auf einen Blick den aktuellen Stand der Corona-Regelungen in allen Bundesländern.
https://tourismus-wegweiser.de
Informationen und Verfügungen der Landkreise im Lausitzer Seenland finden Sie unter folgenden Links: