Welche Verordnungen zur Corona-Eindämmung gelten im Lausitzer Seenland?
Im Lausitzer Seenland gelten die Verordnungen der Länder Brandenburg und Sachsen zum Corona-Virus.
- SARS-CoV-2-Infektionsschutz-Basismaßnahmenverordnung im Land Brandenburg (Fassung gültig ab 30. April bis 27. Mai 2022)
- Sächsische Corona-Schutz-Verordnung (PDF, Fassung gültig ab 01. Mai bis 28. Mai 2022)
- Coronavirus-Einreiseverordnung (CoronaEinreiseV) (Fassung gültig ab 03. März 2022, gültig für Brandenburg und Sachsen)
Der Tourismus-Wegweiser des Kompetenzzentrums Tourismus des Bundes soll Urlaubern eine Orientierungshilfe bei der Reiseplanung bieten. Reisende erhalten auf einen Blick den aktuellen Stand der Corona-Regelungen in allen Bundesländern.
https://tourismus-wegweiser.de
Informationen und Verfügungen der Landkreise im Lausitzer Seenland finden Sie unter folgenden Links: