01.05.2022
Aktuelle Informationen zum Coronavirus
Stand: 01.05.2022
Zu den Informationen für Gastgeber
An dieser Stelle informieren wir Sie über aktuelle Entwicklungen in Zusammenhang mit der Corona-Pandemie.
Bitte beachten Sie die jeweiligen Basis- bzw. Corona-Schutz-Verordnungen in Brandenburg (gültig ab 30. April bis 27. Mai 2022) und Sachsen (gültig ab 01. Mai bis 28. Mai 2022) und dass die Regelungen vom Standort Ihres gewählten Urlaubsortes abhängen.
Was Sie für die Planung Ihres Urlaubs oder Ausflugs weiterhin beachten sollten:
- Die allgemeine Hygieneregeln sollten weiterhin eingehalten werden.
- Jede Person sollte außerhalb des privaten Raums einen Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen einhalten.
- Es gibt keine Kontaktbeschränkungen für private Zusammenkünfte im privaten sowie im öffentlichen Raum, auch nicht für ungeimpfte Personen.
Hygienetipps und wichtige Verhaltensregeln
Bitte schützen Sie sich und Andere und verhalten Sie sich besonnen und vor allem rücksichtsvoll im Umgang mit Ihren Mittmenschen. Wir appellieren an Alle, dass die Abstandsregeln und Hygienemaßnahmen weiterhin eingehalten werden, damit wir eine unbeschwerte Saison erleben können. Schützen können wir uns mit den AHA+AL Regeln: Mindestabstand von 1,5 Metern wahren, auf Hygiene achten und dort, wo es angebracht ist, eine Mund-Nasen-Bedeckung (Alltagsmaske) zu tragen. Hinzu kommt die Empfehlung, die Corona-Warn-App nach Möglichkeit zu nutzen und beim Aufenthalt mit mehreren Personen in geschlossenen Räumen regelmäßig zu lüften.
Informationen der Länder:
Informationen über aktuelle Entwicklungen in Zusammenhang mit der Corona-Pandemie liefern auch die Webseiten Reiseland Brandenburg und Sachsen Tourismus:
https://www.reiseland-brandenburg.de/informationen-zu-corona/
https://www.sachsen-tourismus.de/service/aktuelle-informationen-zum-coronavirus-in-sachsen/
Häufig gestellte Fragen zur Umgangsverordnung des Landes Brandenburg werden im Tourismusnetzwerk Brandenburg beantwortet: https://www.tourismusnetzwerk-brandenburg.de/haeufig-gestellte-fragen-zur-umgangsverordnung/
Häufig gestellte Fragen zum Umgang mit der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung werden hier beantwortet: https://www.coronavirus.sachsen.de/haeufige-fragen-zu-den-ausgangsbeschraenkungen-und-einschraenkungen-des-oeffentlichen-lebens-5074.html
Übersicht Infektionsgeschehen in Brandenburg
Eine Übersicht über das Infektionsgeschehen in Brandenburg finden Sie tagesaktuell hier. Sie basiert auf den Zahlen des Robert Koch-Instituts.
Übersicht Infektionsgeschehen in Sachsen
Eine Übersicht über das tagesaktuelle Infektionsgeschehen in den Landkreisen des Freistaates Sachsen finden Sie hier.
Die wichtigsten Bestimmungen
Im Land Brandenburg
Seit 3. April 2022 greifen nur noch Basisschutzmaßnahmen. Die wesentlichen Aspekte sind nachfolgend zusammengefasst.
Die wichtigsten Informationen für den Aufenthalt in Brandenburg:
In den Verkehrsmitteln des öffentlichen Personennahverkehrs müssen alle Fahrgäste eine FFP2-Maske tragen. Ausgenommen davon sind lediglich
- Kinder unter 6 Jahren,
- Gehörlose und schwerhörige Menschen, ihre Begleitperson und im Bedarfsfall Personen, die mit diesen kommunizieren,
- Personen, denen die Verwendung einer FFP2-Maske, OP-Maske oder Mund-Nasen-Bedeckung wegen einer Behinderung oder aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich oder unzumutbar ist; dies ist vor Ort durch ein schriftliches ärztliches Zeugnis im Original nachzuweisen,
- Personal, wenn die Ausbreitung übertragungsfähiger Tröpfchenpartikel durch geeignete technische Vorrichtungen mit gleicher Wirkung wie durch das Tragen einer OP-Maske verringert wird.
Weiterhin gelten FFP2-Masken- und Testpflichten in bestimmten Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens, wie Arztpraxen, Krankenhäuser etc.
Alle weiteren Maßnahmen sind nun aufgehoben.
Bitte beachten Sie jedoch:
Touristische und gastronomische Anbieter sowie Kultureinrichtungen haben über ihr Hausrecht die Möglichkeit, Schutzmaßnahmen festzulegen. So kann es nach wie vor notwendig sein, eine Maske zu tragen. Wir empfehlen Ihnen daher, sich vor dem Besuch auf den Webseiten der Anbieter zu informieren und eine FFP2-Maske vorsorglich bereit zu halten.
Im Freistaat Sachsen
Seit 3. April 2022 greifen nur noch Basisschutzmaßnahmen. Die wesentlichen Aspekte sind nachfolgend zusammengefasst.
Corona-Maßnahmen im Bereich Kultur und Tourismus
Zu den Corona-Basisschutzmaßnahmen ab 3. April 2022 zählen eine
- FFP2-Maskenpflicht im Öffentlichen Personennah- und -fernverkehr sowie
- FFP2-Masken- und Testpflichten in bestimmten Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens
Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres sind von der Maskenpflicht befreit. Die Verpflichtung zum Tragen einer FFP2-Maske oder vergleichbarer Atemschutz maske gilt für Kinder zwischen der Vollendung des 6. und 16. Lebensjahres mit der Maßgabe, dass sie nur einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz tragen müssen. Personen, die glaubhaft machen können, dass ihnen das Tragen der vorgeschriebenen Maske aufgrund einer Behinderung oder aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich oder unzumutbar ist, sind von der Trageverpflichtung befreit.
Darüber hinaus besteht eine dringende Empfehlung zum Tragen von (FFP2-)Masken in öffentlichen Innenräumen, zur Einhaltung von Mindestabständen und der Hygieneregeln. Schärfere Corona-Maßnahmen sind nur möglich, wenn der Sächsische Landtag eine konkrete Gefahr einer sich dynamisch ausbreitenden Infektionslage in ganz Sachsen oder einer konkreten Region feststellt (»Hot-Spot-Regelung«).
Unsere Empfehlung: Für tagesaktuelle Informationen informieren Sie sich bitte auf den Webseiten der Anbieter.