Aktuelle Informationen zum Coronavirus
Stand: 22.01.2021
Die Corona-Pandemie hat uns nach wie vor fest im Griff und die Lage verändert sich weiterhin dynamisch. Aufgrund der aktuellen Umgangs- bzw. Eindämmungsverordnungen ist vom vorerst bis zum 14. Februar 2021 in Brandenburg und 07. Februar 2021 in Sachsen der Tourismus sehr stark eingeschränkt.
Bitte beachten Sie unbedingt die jeweiligen Umgangs- bzw. Eindämmungsverordnungen in Brandenburg (gültig ab 23. Januar 2021 bis 14. Februar 2021) und Sachsen (gültig ab 11. Januar 2021 bis 07. Februar 2021) und dass die Regelungen vom Standort Ihres gewählten Urlaubsortes abhängen.
Bitte schützen Sie sich und Andere und halten Sie sich an die im Lausitzer Seenland geltenden Abstandsregeln und Hygienemaßnahmen. Schützen können wir uns mit den AHA+AL Regeln: Mindestabstand von 1,5 Metern wahren, auf Hygiene achten und dort, wo es geboten ist, eine Mund-Nasen-Bedeckung (Alltagsmaske) tragen. Hinzu kommt die Empfehlung, die Corona-Warn-App nach Möglichkeit zu nutzen und beim Aufenthalt mit mehreren Personen in geschlossenen Räumen regelmäßig zu lüften.
Informationen über aktuelle Entwicklungen und Unterstützungen in Zusammenhang mit der Corona-Pandemie liefert auch das Tourismusnetzwerk Brandenburg:
https://www.tourismusnetzwerk-brandenburg.de/corona/
Häufig gestellte Fragen zur Umgangsverordnung des Landes Brandenburg werden im Tourismusnetzwerk Brandenburg beantwortet: https://www.tourismusnetzwerk-brandenburg.de/haeufig-gestellte-fragen-zur-umgangsverordnung/
Häufig gestellte Fragen zum Umgang mit der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung werden hier beantwortet: https://www.coronavirus.sachsen.de/haeufige-fragen-zu-den-ausgangsbeschraenkungen-und-einschraenkungen-des-oeffentlichen-lebens-5074.html
Touristische Übernachtungen
Die Länder Brandenburg und Sachsen haben neue Verordnungen erlassen.
Es gilt: Hotels, Pensionen, Camping- und Wohnmobilstellplätzen und Vermieter von Ferienwohnungen sowie Ferienhäusern dürfen keine Touristen beherbergen, sondern nur noch Reisende, die geschäftlich oder aus anderen notwendigen Gründen unterwegs sind.
„Aufgrund der Covid-19-Pandemie ist die Beherbergung zu touristischen Zwecken untersagt. Es ist noch nicht absehbar, wie lang sich Einschränkungen insbesondere bei touristischen Beherbergungen und Reisen ergeben. Diese können sich kurzfristig ändern. Bitte informieren Sie sich daher, ob Sie im genannten Buchungszeitraum zum angestrebten Reisezweck beherbergt werden dürfen. Eine Übersicht zu den geltenden Regelungen finden Sie hier: https://www.deutschertourismusverband.de/service/coronavirus/uebersicht-zu-behoerdlichen-massnahmen.html. Eine Verantwortung für Aktualität und Vollständigkeit der Informationen auf den verlinkten Seiten können wir nicht übernehmen.“
Schließung und Untersagung weiterer touristischer Einrichtungen und Angebote
- Gaststätten, Kneipen, Bars und Cafés
Ausnahme: Es ist erlaubt zubereitete Speisen oder Getränke, die ausschließlich zur Mitnahme im Rahmen des Außerhausverkaufs abgegeben werden, zu verkaufen. Es dürfen keine Abstell- oder Sitzgelegenheiten bereitgestellt werden. - Theater, Konzert- und Opernhäuser
- Museen, Ausstellungshäuser, Planetarien
- Tierparks-, Zoologische und Botanische Gärten
- Schwimmbäder, Spaß- und Freizeitbäder
- Freizeitparks
- Saunen, Dampfbäder, Thermen und Wellnesszentren sowie Solarien
- alle sonstigen Einrichtungen, die der Freizeitgestaltung dienen
- Veranstaltungen mit Unterhaltungscharakter mit Angehörigen aus mehr als zwei Haushalten und mehr als 10 Personen
- Reisebusreisen, Stadtrundfahrten, Schiffsausflüge und vergleichbare touristische Angebote
Sie sind Gastgeber im Lausitzer Seenland? Informationen für die Tourismusbranche finden Sie hier