Aktuelle Informationen zum Coronavirus
Stand: 1. April 2021
An dieser Stelle informieren wir Sie über aktuelle Entwicklungen und Unterstützungen in Zusammenhang mit der Corona-Pandemie.
Die Corona-Pandemie hat uns nach wie vor fest im Griff und die Lage verändert sich weiterhin dynamisch. Aufgrund der aktuellen Umgangs- bzw. Eindämmungsverordnungen ist der Tourismus vorerst bis zum 18. April 2021 in Brandenburg und Sachsen sehr stark eingeschränkt.
Bitte beachten Sie unbedingt die jeweiligen Umgangs- bzw. Eindämmungsverordnungen in Brandenburg (gültig ab 30. März 2021 bis 18. April 2021) und Sachsen (gültig ab 01. bis 18. April 2021) und dass die Regelungen vom Standort Ihres gewählten Urlaubsortes abhängen.
Informationen über aktuelle Entwicklungen in Zusammenhang mit der Corona-Pandemie liefern auch die Webseiten Reiseland Brandenburg und Sachsen Tourismus:
https://www.reiseland-brandenburg.de/informationen-zu-corona/
https://www.sachsen-tourismus.de/service/aktuelle-informationen-zum-coronavirus-in-sachsen/
Häufig gestellte Fragen zur Umgangsverordnung des Landes Brandenburg werden im Tourismusnetzwerk Brandenburg beantwortet: https://www.tourismusnetzwerk-brandenburg.de/haeufig-gestellte-fragen-zur-umgangsverordnung/
Häufig gestellte Fragen zum Umgang mit der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung werden hier beantwortet: https://www.coronavirus.sachsen.de/haeufige-fragen-zu-den-ausgangsbeschraenkungen-und-einschraenkungen-des-oeffentlichen-lebens-5074.html
Die wichtigsten Bestimmungen:
Die physischen Kontakte zu anderen Personen sind auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren und der Personenkreis möglichst konstant zu halten. Die allgemeinen Hygieneregeln und -empfehlungen des Robert Koch-Instituts und der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung zur Vorbeugung von Infektionen (https://www.infektionsschutz.de/coronavirus.html) sind zu beachten.
Außerhalb des privaten Raums ist grundsätzlich einen Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen einzuhalten (Abstandsgebot); sofern die Einhaltung des Mindestabstands nicht möglich ist, soll eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden. Im ÖPNV sind sogenannte medizinische Gesichtsmasken zu tragen (z.B. OP-Masken oder FFP2-Masken).
Sobald der 7-Tage-Inzidenzwert von 100 an drei aufeinanderfolgenden Tagen in Landkreisen oder kreisfreien Städten im Land Brandenburg überschritten wird, müssen regionale Einschränkungen für mindestens 14 Tage vorgenommen werden. Die aktuellen Inzidenz-Zahlen können auf dem Corona-Dashboard eigesehen werden. In diesem Fall gilt: Personen aus einem Haushalt dürfen sich nur noch mit einer haushaltsfremden Person (Kinder bis 14 Jahren sind ausgenommen) treffen. Der Einzelhandel (bis aus Waren des täglichen Bedarfs) wird geschlossen (nur Abholung). Gedenkstätten, Museen, Ausstellungshäuser, Galerien, Planetarien, Archive und öffentliche Bibliotheken werden für den Publikumsverkehr geschlossen.
Für kommunen und Landkreise im Land Brandenburg, deren 7-Tage-Inzidenzwert unter 100 liegt gilt: Der gemeinsame Aufenthalt im öffentlichen Raum sowie private Feiern, Treffen und sonstige Zusammenkünfte im Familien-, Freundes- oder Bekanntenkreis sind ab dem 8. März 2021 mit den Angehörigen des eigenen Haushalts und mit Personen eines weiteren Haushalts erlaubt, jedoch auf maximal fünf Personen beschränkt. Kinder unter 14 Jahren werden dabei nicht mitgezählt.
Kultur- und Freizeiteinrichtungen
Kultur- und Freizeiteinrichtungen können unter Auflagen öffnen. Dazu gehören: Gedenkstätten, Museen, Ausstellungshäuser, Galerien, Planetarien, Archive, öffentliche Bibliotheken, Tierparks, Wildgehege, Zoologische und Botanische Gärten.
Betreiberinnen und Betreiber haben auf der Grundlage eines individuellen Hygienekonzepts durch geeignete organisatorische Maßnahmen sicherzustellen:
- die Einhaltung des Abstandsgebots zwischen allen Personen
- die Steuerung und Beschränkung des Zutritts und des Aufenthalts aller Personen
- die vorherige Terminvergabe an alle Besucherinnen und Besucher (dies gilt nicht für Einrichtungen, die ausschließlich für den Publikumsverkehr zugängliche Außenflächen besitzen)
- das Erfassen von Personendaten aller Besucherinnen und Besucher zum Zwecke der Kontaktnachverfolgung
- das verpflichtende Tragen einer medizinischen Maske durch alle Personen
Landkreise und kreisfreie Städte im Freistaat Sachsen erhalten ab dem 6. April 2021 die Möglichkeit zur inzidenzunabhängigen Öffnung von click-and-meet-Angeboten, Zoos, Tier- und botanischen Gärten sowie Museen, Galerien oder Gedenkstätten, wenn die maximale Bettenkapazität von 1300 Krankenhausbetten mit Covid-19-Patienten auf Normalstation nicht erreicht ist. Damit verbindet sich zusätzlich zu den bisherigen Bestimmungen die Auflage, dass Kunden und Besucher zur Nutzung ein tagesaktuelles negatives Testergebnis vorlegen müssen.
Weitere touristische sowie Kulturangebote wie Reisebusreisen, Stadtrundfahrten, Schiffsausflüge, Theater, Konzert- und Opernhäuser, Messen, Ausstellungen, Spezialmärkte, Jahrmärkte, Volksfeste, Diskotheken, Clubs, Musikclubs und vergleichbare Einrichtungen, Kinos (außer Autokinos), Schwimmbäder, Spaß- und Freizeitbäder, Saunen, Dampfbäder, Thermen, Wellnesszentren, Freizeitparks bleiben untersagt bzw. geschlossen.
Wichtig: Aufgrund der neuen Bestimmungen können die Öffnungszeiten abweichen. Unsere Empfehlung ist daher die direkte Kontaktaufnahme mit der Einrichtung.
Gastronomie und Beherbergung
Gaststätten, Kneipen, Bars und Cafés sind weiter für den Publikumsverkehr zu schließen. Nur der Außerhausverkauf ist weiter erlaubt.
Betreiberinnen und Betreibern von Beherbergungsstätten, Campingplätzen und Wohnmobilstellplätzen sowie privaten und gewerblichen Vermieterinnen und Vermietern oder Verpächterinnen und Verpächtern von Ferienwohnungen und -häusern sowie vergleichbaren Angeboten ist es weiterhin untersagt, Personen zu touristischen Zwecken wie Freizeitreisen zu beherbergen. Unterkünfte dürfen also weiter keine Touristen beherbergen, sondern nur Reisende, die geschäftlich oder zu dienstlichen Zwecken unterwegs sind.
Unsere Empfehlung: Für tagesaktuelle Informationen informieren Sie sich bitte auf den Webseiten der Anbieter.
Übersicht Risikogebiete und Postleitzahlen-Check
Eine Übersicht über die Risikogebiete finden Sie tagesaktuell in unserem Tourismusnetzwerk Brandenburg. Sie basiert auf den Zahlen des Robert Koch-Instituts.
Bitte beachten Sie bei Ihrer Ausflugs- und Reiseplanung die jeweils geltenden Corona-Regeln im Start- und Zielgebiet, die voneinander abweichen können. Ob es sich um ein Risikogebiet (Abreise- und/oder Ankunftsort) handelt, können Sie ganz einfach mit dem COVID-PLZ-Check ermitteln.
Hygienetipps und wichtige Verhaltensregeln
Bitte schützen Sie sich und Andere und halten Sie sich an die im Lausitzer Seenland geltenden Abstandsregeln und Hygienemaßnahmen. Schützen können wir uns mit den AHA+AL Regeln: Mindestabstand von 1,5 Metern wahren, auf Hygiene achten und dort, wo es geboten ist, eine Mund-Nasen-Bedeckung (Alltagsmaske) tragen. Hinzu kommt die Empfehlung, die Corona-Warn-App nach Möglichkeit zu nutzen und beim Aufenthalt mit mehreren Personen in geschlossenen Räumen regelmäßig zu lüften.