Einschränkungen der Rad- und Wanderwegenutzung durch Afrikanische Schweinepest
Stand: 09.10.2020
Im gefährdeten Gebiet ist die Nutzung land- und forstwirtschaftlicher Flächen untersagt. Hunde sind an der Leine zu führen.
In der festgelegten Kernzone ist zusätzlich das Betreten der offenen Landschaft sowie der Waldgebiete verboten. Damit ist auch die Nutzung der Rad- und Wanderwege untersagt.
Durch Neufunde kann sich die festgelegte Grenzlinie für Kernzone, gefährdeten Bereich und Pufferzone kurzfristig ändern.
Aktuelle Informationen erhalten Sie auf den Internetseiten der Landkreise und des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL):
Landkreis Spree-Neiße
Landkreis Oder-Spree
Landkreis Dahme-Spreewald
BMEL
Folgende Radwege sind bereits betroffen und können zur Zeit nicht befahren werden:
- 6 Seen an einem Tag
- Die große Dorfkirchentour
- Die kleine Dorfkirchentour
- Entlang der Neißeauen zur Oder
Oder - Neiße - Radweg:
Für den Landkreis Spree-Neiße gibt es folgende Information:
Ab sofort wird der neue feste Schutzzaun entlang des Oder-Neiße-Radweges errichtet, der sich landseitig 5 Meter neben dem Deich befinden wird. Aufgrund der notwendigen Bauten für den Wildschwein-Abwehrzaun, kann es zu Einschränkungen kommen.
Für den Landkreis Oder-Spree gibt es folgende Information:
Zwischen der Landkreisgrenze südlich von Coschen, Eisenhüttenstadt bis Brieskow-Finkenheerd darf der ODer-Neiße-Radweg nicht genutzt werden. Die Umfahrung ist von Coschen über Breslack, Wellmitz, Neuzelle, Eisenhüttenstadt, Vogelsang, Ziltendorf, Wiesenau und Brieskow-Finkenheerd möglich. Des weiteren ist er zwischen Reitwein und Bleyen-Genschmar gesperrt. Die Umfahrung hier erfolgt über Reitwein, Rathstock, Manschnow, Gorgast und Bleyen-Genschmar.
Wir versuchen diese Informationen so aktuell wie möglich zu halten.
Hier finden Sie eine Übersicht über die aktuelle Zonierung im Landkreis Spree-Neiße.