Fragen und Antworten für Gastgeber zu den Verordnungen
Stand: 11.01.2021
Bitte beachten Sie unbedingt die jeweiligen Umgangs- bzw. Eindämmungsverordnungen in Brandenburg (gültig ab 10. Januar 2020 bis 31. Januar 2021) und Sachsen (gültig ab 16. Dezember 2020 bis 10. Januar 2021) und dass die Regelungen vom Standort Ihres gewählten Urlaubsortes abhängen.
Touristische Übernachtungen
Die Länder Brandenburg und Sachsen haben neue Verordnungen erlassen.
Es gilt: Hotels, Pensionen, Camping- und Wohnmobilstellplätzen und Vermieter von Ferienwohnungen sowie Ferienhäusern dürfen keine Touristen beherbergen, sondern nur noch Reisende, die geschäftlich oder aus anderen notwendigen Gründen unterwegs sind.
„Aufgrund der Covid-19-Pandemie ist die Beherbergung zu touristischen Zwecken bis voraussichtlich zum Ende des Jahres 2020 untersagt. Auch danach kann es weitere Einschränkungen insbesondere bei touristischen Beherbergungen und Reisen geben. Diese können sich auch kurzfristig ändern. Bitte informieren Sie sich daher, ob Sie im genannten Buchungszeitraum zum angestrebten Reisezweck beherbergt werden dürfen. Eine Übersicht zu den geltenden Regelungen finden Sie hier: https://www.deutschertourismusverband.de/service/coronavirus/uebersicht-zu-behoerdlichen-massnahmen.html. Eine Verantwortung für Aktualität und Vollständigkeit der Informationen auf den verlinkten Seiten können wir nicht übernehmen.“
Schließung und Untersagung weiterer touristischer Einrichtungen und Angebote
- Gaststätten, Kneipen, Bars und Cafés
Ausnahme: Es ist erlaubt zubereitete Speisen oder Getränke, die ausschließlich zur Mitnahme im Rahmen des Außerhausverkaufs abgegeben werden, zu verkaufen. Es dürfen keine Abstell- oder Sitzgelegenheiten bereitgestellt werden. - Theater, Konzert- und Opernhäuser
- Museen, Ausstellungshäuser, Planetarien
- Tierparks-, Zoologische und Botanische Gärten
- Schwimmbäder, Spaß- und Freizeitbäder
- Freizeitparks
- Saunen, Dampfbäder, Thermen und Wellnesszentren sowie Solarien
- alle sonstigen Einrichtungen, die der Freizeitgestaltung dienen
- Veranstaltungen mit Unterhaltungscharakter mit Angehörigen aus mehr als zwei Haushalten und mehr als 10 Personen
- Reisebusreisen, Stadtrundfahrten, Schiffsausflüge und vergleichbare touristische Angebote
Übersicht über Risikogebiete
In der Karte des RKI sind die Risikogebiete in Deutschland bzw. die betroffenen Kreise rot hervorgehoben. Die Angabe zur aktuellen Inzidenz steht im Info-Feld. Informationen zu internationalen Risikogebieten gibt es hier.
Informationsservice: PLZ-Check
Das Infektionsgeschehen ändert sich tagesaktuell. Im Tourismusnetzwerk Brandenburg finden Sie eine stets aktuelle Übersicht der Regionen in Brandenburg, in denen der kritische Wert überschritten ist und die für Ihre Entscheidungen relevant sind. Die Informationen basieren auf den Angaben des Robert Koch Instituts. Ebenfalls wird dort die Möglichkeit angeboten, die einzelnen Zahlen für Postleitzahlengebiete ganz einfach zu ermitteln. Gehen Sie dazu bitte auf die Website https://www.tourismusnetzwerk-brandenburg.de/corona oder https://covid-plz-check.de.
Schutz- und Hygienekonzepte:
Bitte informieren Sie sich regelmäßig auf den jeweiligen Internetseiten über mögliche Veränderungen.
Der Gast storniert, was passiert mit der Buchung im regionalen Buchungssystem?
Teilen Sie uns als Vertragspartner immer umgehend die Stornierung von Buchungen mit! Dann können wir diese im Buchungssystem so kennzeichnen und Sie werden nicht mit einer Vermittlungsprovision belastet.
Notieren Sie sich auch alle Stornierungen, die Sie aufgrund der Ausbreitung des Coronavirus erhalten haben und die nicht über das regionale Buchungssystem gelaufen sind. Heben Sie z.B. Kopien zu Buchungen und Stornierungen davon auf. Alle Buchungen die über das Buchungssystem getätigt wurden, werden automatisch gespeichert. All das dient Ihnen dazu, einen Überblick über die versäumten Einnahmen zu behalten. Wir wissen noch nicht, wie angekündigte Rettungsschirme und Hilfen der Regierungen aussehen werden und ob diese wirklich kommen, aber diese Vorbereitung ist dann sicher hilfreich.
Wir raten den Gastgebern zu bestehenden Buchungen im Reisezeitraum November das Gespräch mit dem Gast zu suchen um, sofern möglich, eine Umbuchung auf einen späteren Zeitpunkt erwirken zu können.
Diese Fragen und Antworten haben wir vom Deutschen Tourismusverband (DTV) übernommen. Schauen Sie unter den Links nach, da diese immer aktuell gehalten werden
Deutscher Tourismusverband (DTV): Coronavirus - Informationen für Gastgeber
DEHOGA - Bundesverband: Wichtige Informationen für Gastronomen und Hoteliers
Tourismusnetzwerk Brandenburg: Informationen zum Coronavirus
Rechtlicher Hinweis: Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle übernehmen wir keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Fragen und Antworten. Die vorliegenden Informationen sollen als erste Hilfestellung dienen und sensibilisieren. Wir möchten ausdrücklich betonen, dass es sich hier nicht um eine Rechtsberatung handelt bzw. unsere Aussagen eine Beratung durch einen Rechtsanwalt nicht ersetzen können.