Update zum Corona-Virus
Touristische Übernachtungen
Hotels, Pensionen, Camping- und Wohnmobilstellplätzen und Vermieter von Ferienwohnungen sowie Ferienhäusern dürfen keine Touristen beherbergen, sondern nur noch Reisende, die geschäftlich oder aus anderen notwendigen Gründen unterwegs sind.
Schließung und Untersagung weiterer touristischer Einrichtungen und Angebote
- Gaststätten, Kneipen, Bars und Cafés
Ausnahme: Es ist erlaubt zubereitete Speisen oder Getränke, die ausschließlich zur Mitnahme im Rahmen des Außerhausverkaufs abgegeben werden, zu verkaufen. Es dürfen keine Abstell- oder Sitzgelegenheiten bereitgestellt werden. - Theater, Konzert- und Opernhäuser
- Museen, Ausstellungshäuser, Planetarien
- Tierparks-, Zoologische und Botanische Gärten
- Schwimmbäder, Spaß- und Freizeitbäder
- Freizeitparks
- Saunen, Dampfbäder, Thermen und Wellnesszentren sowie Solarien
- alle sonstigen Einrichtungen, die der Freizeitgestaltung dienen
- Veranstaltungen mit Unterhaltungscharakter mit Angehörigen aus mehr als zwei Haushalten und mehr als 10 Personen
- Reisebusreisen, Stadtrundfahrten, Schiffsausflüge und vergleichbare touristische Angebote